Lockpicking, legal oder illegal?

Lockpicking wird oft als „mechanisches Hacking“ bezeichnet. Genau wie beim hacken eines Computernetzwerks wird beim Lockpicking ein Sicherheitssystem manipuliert. In diesem Fall handelt es sich bei diesem Sicherheitssystem um Schlösser, beispielsweise an einer Tür oder einem Safe. Dabei muss erwähnt werden, dass das Lockpicking, als Hobby oder Sport betrieben, ganz klar vom Einbrechen in Häuser anzugrenzen ist.

Für Außenstehende ist dennoch oft unklar, wo der Unterschied liegt. Wie weit kann man als Lockpicker gehen? Und ab wann begeht man eine Straftat?

Lockpicking vs. Einbruch

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen Lockpicking und einem Einbruch. Beim Lockpicking wird versucht ein Schloss ohne Beschädigung zu öffnen. Des Weiteren wird das Öffnen des Schlosses als kreative Herausforderung angesehen, als Zeitvertreib oder Sport betrieben und nur an Schlössern angewendet, bei denen sie die Erlaubnis erhalten haben. Der Fokus liegt dabei auf dem Verwenden von sogenannten Lockpicking-Werkzeugen und dem Verbessern der eigenen Fähigkeiten.

Einbrecher gehen meist vollkommen anders vor. Das Schloss stellt ein Hindernis für die Einbrecher dar, welches in 70-90% der Fälle mit grober Gewalt entfernt wird, um ins Innere des Hauses zu gelangen. Dabei werden beispielsweise Zylinder-Zieher verwendet, die das Schloss zerstören. Darüber hinaus wird ein Einbrecher nie um Erlaubnis fragen, wenn er ein Schloss zerstört oder öffnet. Er verstößt daher gegen das Gesetz, um in fremdes Eigentum einzudringen, dort Schäden zu verursachen und Sachen zu stehlen.